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Kosten |
Die Frage 'Was kostet die Behandlung?' ist mittlerweisle eine der meistgestellten Fragen in meiner TierarztPraxis (und vermutlich sieht es bei den Kolleginnen und Kollegen nicht anders aus).
Die Frage ist einerseits völlig verständlich, denn man möchte natürlich Planungssicherheit haben und nicht eiskalt von einer unerwartet hohen Rechnung erwischt werden.
Andererseits ist es für den Tierarzt eine Frage, die oft nur unter Vorbehalt zu beantworten ist. So kann es sein, dass sich eine Behandlung gegen alle Prognosen verteuert, weil sich während der Untersuchung Symptome zeigen, deren Ursache abgeklärt werden muss.
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Sie können aber sicher sein:
Kaum ein Tierarzt wird es als primäres Ziel sehen, Ihnen sozusagen 'das Geld aus der Tasche zu ziehen'. Es ist aber die Aufgabe eines Tierarztes, die ihm anvertrauten Patienten nach Möglichkeit zu heilen, ihnen zumindest ein lebenswertes Leben zu ermöglichen, falls eine Heilung im Einzelfall nicht mehr möglich sein sollte.
Dass die Kosten für eine sorgfältige und gründliche Behandlung im Widerspruch zur Geiz-ist-geil-Mentalität stehen, liegt auf der Hand.
Es ist sicherlich legitim, nicht sofort den Tierarzt zu rufen, wenn sich Ihr Tier einen oder zwei Tage unpässlich zu fühlen scheint. Ist es aber nach einem oder zwei Tagen nicht wieder 'das Alte' oder haben sich die Symptome gar verschlimmert, wird es Zeit, den kleinen oder größeren Hausgenossen dem Tierarzt vorzustellen.
Ziehen Sie in Betracht, dass sich Ihr Tier möglicherweise viel unwohler fühlt als es erkennen lässt oder dass es sogar starke Schmerzen erleidet. Es ist zu bedenken, dass der Mensch selbst einen Arzt aufsuchen kann, wenn es ihm nicht gut geht. Das Tier kann das nicht. Es ist darauf angewiesen, dass der Mensch rechtzeitig reagiert.
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Tierärzte arbeiten nach folgendem Grundatz:
§ 1 Grundsatz
(1) Den Tierärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Vergütungen (Gebühren, Entschädigungen, Barauslagen sowie Entgelte für Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien) nach dieser Verordnung, insbesondere nach dem in der Anlage vorgeschriebenen Gebührenverzeichnis zu. Die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Gebührensätze entsprechen dem einfachen Satz. Eine Vereinbarung oder Forderung geringerer Gebühren ist nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 zulässig; § 4 Abs. 2 und 3 bleibt unberührt.
(2) In den Gebührensätzen des anliegenden Gebührenverzeichnisses ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.
Die Vergütung meiner Leistungen erfolgt gemäß dieses Gebührenverzeichnisses, die GOT Tierärzte (Gebührenordnung für Tierärzte) zuzüglich eines Wegegelds für die An- und Abfahrt zu Ihrer Wohnung ebenfalls nach GOT Tierärzte.
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Die Gebrauchsanweisung zum Lesen der GOT finden Sie hier
GOT-Gebrauchsanweisung.
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Bitte beachten Sie , dass alle Rechnungen unmittelbar nach der Behandlung bar zu begleichen sind. (( BarZahlung ; EC-Zahlung ))
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